Ihr Vorsprung durch unsere Schnelligkeit und Dynamik ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen.
Export- und Verbringungsgenehmigungen (BAFA)
Wir beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen, Nullbescheide oder eine Auskunft zur Güterliste, wenn Ihre Waren unter die Exportkontrolle fallen oder fallen könnten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Integrität Ihres Unternehmens geschützt wird und Sie eine Außenwirtschaftsprüfung ohne Beanstandungen meistern. Unsere Experten zur Exportkontrolle und Güterklassifizierung beraten Sie gern.