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Passieren Sie den Zoll mit Bravour!

Sie handeln mit einfuhrgenehmigungspflichtigen Waren wie Arzneimittel, Desinfektionsmittel, Lebensmittel oder registrierungspflichtigen Waren wie Kosmetika oder Medizinprodukte? Oder Sie liefern militärisch konstruierte Güter oder Dual-Use-Güter in das Ausland? Dann benötigen Sie mehr als nur eine Zollagentur. Wir sind auf die Abfertigung jeglicher Waren spezialisiert und verfügen über ein vertieftes Wissen zur Einholung von speziellen Genehmigungen.

Export- und Verbringungsgenehmigungen (BAFA)

Wir beantragen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigungen, Nullbescheide oder eine Auskunft zur Güterliste, wenn Ihre Waren unter die Exportkontrolle fallen oder fallen könnten. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass die Integrität Ihres Unternehmens geschützt wird und Sie eine Außenwirtschaftsprüfung ohne Beanstandungen meistern. Unsere Experten zur Exportkontrolle und Güterklassifizierung beraten Sie gern. 

Importgenehmigungen (TRACES / QUAKON)

Beim Import kommen an erster Stelle folgende Genehmigungen in Betracht, die wir gerne für Sie einholen:

  • CHED-A   > lebende Tiere 
  • CHED-D   > nicht-tierische Lebensmittel und Futtermittel (z. B. Haselnüsse, Pistazien, Erdnüsse, Mandarinen, Weintrauben)
  • CHED-P   > tierische Lebensmittel und Nebenprodukte (z. B. Würste, Teigwaren gefüllt mit Fleisch oder Fleisch und/oder Milch enthaltende Zubereitungen)
  • CHED-PP > Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse 
  • Konformitätsbescheinigung/Verzichtserklärung für Obst und Gemüse, für das Vermarktungsnormen festgelegt sind.

Unsere Profis verfügen über vertiefte Kenntnisse in der europaweiten Grenzabfertigung von kontrollpflichtigen Waren über die Systeme TRACES (CHED) oder QUAKON (BLE) sowie den speziellen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmetatbeständen.

Marktzugang (CE, CPNP, REACH, BAuA)

Den Zoll zu passieren ist das Eine, die Waren anschließend in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, ist das Andere. Zahlreiche Waren unterliegen bei der Verzollung lediglich einer risikoorientierten Kontrolle, ohne dass bestimmte Genehmigungen zwingende Einfuhrvoraussetzung sind. Es gilt also oftmals eine Konformitätsvermutung. „Verzollt“ heißt deshalb nicht, dass eine Konformität der Waren mit den einschlägigen Marktzugangsvorschriften bestätigt wird. Dafür ist jedes Unternehmen selbst verantwortlich. Unsere Zollexperten beraten Sie gern zu den Besonderheiten für Ihre Waren, damit Sie vor, während und auch nach der Verzollung auf der sicheren Seite sind. 

Sonstige Importdokumente

Eine abschließende Aufzählung aller Importgenehmigungen ist kaum möglich. Kontaktieren Sie uns gern und wir prüfen Ihren individuellen Einzelfall.

Sonstige Exportdokumente

Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine individuelle Prüfung der Ausfuhrvoraussetzungen für Ihre Waren wünschen. 

Unsere Stärken

Dynamisch

Ihr Vorsprung durch unsere Schnelligkeit und Dynamik ist das Ziel, das wir gemeinsam erreichen. 

Kompetent

Höchste Konzentration und zollrechtskonforme Abwicklung durch sehr hohes Know-How zeichnen uns besonders aus.

Persönlich

Sprechen Sie unsere Zollexperten jederzeit an und holen Sie sich zollkonforme und individuelle Auskünfte.

Erreichbar

Unser Team ist weit über die normalen Öffnungszeiten hinaus engagiert und immer für Sie da.

Haben Sie Anmerkungen oder Fragen? 
Sprechen Sie uns gerne an!

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